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   KG, 01.08.2000 - (4) 1 Ss 220/00 (109/00)   

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https://dejure.org/2000,44871
KG, 01.08.2000 - (4) 1 Ss 220/00 (109/00) (https://dejure.org/2000,44871)
KG, Entscheidung vom 01.08.2000 - (4) 1 Ss 220/00 (109/00) (https://dejure.org/2000,44871)
KG, Entscheidung vom 01. August 2000 - (4) 1 Ss 220/00 (109/00) (https://dejure.org/2000,44871)
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  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus KG, 01.08.2000 - 1 Ss 220/00
    Der Senat folgt der ganz herrschenden Meinung, wonach die Anordnung des Vorsitzenden auf Nichtvereidigung eines Zeugen grundsätzlich mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer - wie vorliegend - keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat (vgl. BGH StV 1984, 319; Senat, Urteil vom 3. September 1981 - (4) Ss 129/81 (51/81) - Hans OLG Hamburg MDR 1979, 74; OLG Koblenz VRS 42, 29 (30); OLG Hamm VRS 41, 123 (124); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44.         Aufl., Rdn. 30; Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 25.Aufl., Rdn. 43; Senge in KK, StPO 4. Aufl., Rdn. 31; jeweils zu § 61 StPO; Paulus in KMR, StPO, § 59 Rdn. 28).
  • BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren

    Auszug aus KG, 01.08.2000 - 1 Ss 220/00
    Einer der Ausnahmefälle, in denen sich aus den Gründen des angefochtenen Urteils ergibt, daß das Gericht den bei der Vorabentscheidung des Vorsitzenden berücksichtigten Grund für die Nichtvereidigung aufgrund der weiteren Verhandlung nicht mehr angenommen hat, und daher die Revisionsrüge der fehlerhaften Entscheidung über die Vereidigung ungeachtet der fehlenden Herbeiführung einer Gerichtsentscheidung zuzulassen ist (vgl. BGHSt 7, 281 (282), Senat, Urteil aaO; Senge in KK § 61 Rdn. 2 und 31), ist vorliegend nicht gegeben.
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 220/85

    Nichtvereidigung eines Verletzten - Verletzung durch eine andere prozessuale Tat

    Auszug aus KG, 01.08.2000 - 1 Ss 220/00
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen bezüglich des Zeugen U zwar keine Verletzung durch die den Angek1agten konkret in der Anklageschrift vorgeworfene Tat eingetreten ist, jedoch im Rahmen des gemäß § 264 Abs. 1 StPO zur Anklage gestellten geschichtlichen Vorgangs oder durch eine andere Tat, die mit der angeklagten so eng miteinander verknüpft gewesen ist, daß über die Vereidigung oder Nichtvereidigung nur einheitlich entschieden werden konnte (vgl. BGH StV 1986, 283 und 283 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner Rdn. 5; Senge in KK Rdn. 8; jeweils zu § 61 StPO).
  • LG Bochum, 28.08.1978 - VIII Qs 114/78
    Auszug aus KG, 01.08.2000 - 1 Ss 220/00
    Der Senat folgt der ganz herrschenden Meinung, wonach die Anordnung des Vorsitzenden auf Nichtvereidigung eines Zeugen grundsätzlich mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer - wie vorliegend - keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat (vgl. BGH StV 1984, 319; Senat, Urteil vom 3. September 1981 - (4) Ss 129/81 (51/81) - Hans OLG Hamburg MDR 1979, 74; OLG Koblenz VRS 42, 29 (30); OLG Hamm VRS 41, 123 (124); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44.         Aufl., Rdn. 30; Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 25.Aufl., Rdn. 43; Senge in KK, StPO 4. Aufl., Rdn. 31; jeweils zu § 61 StPO; Paulus in KMR, StPO, § 59 Rdn. 28).
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